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Anleitung zum Formular BZSt 2 - Mitteilungspflichten nach § 138 Absatz 2 AO

  • Ausländische Gesellschaft / ausländische Betriebsstätte / ausländischer Betrieb
  • Drittstaat-Gesellschaften
  • Anhänge

Ausländische Gesellschaft / ausländische Betriebsstätte / ausländischer Betrieb

Ausländisch

Ausländisch ist eine Körperschaft, Personengesellschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung, wenn sie weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Firmenzweck

Bitte machen Sie zusätzlich konkretere Angaben zum Firmenzweck in einer gesonderten Anlage, welche Sie in diesem Formular als PDF-Dokument anhängen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie als Geschäftszweck „Sonstiges“ ausgewählt haben.

Finanzamt der steuerlichen Erfassung

Soweit bekannt, ist das Finanzamt anzugeben, bei dem der ausländische Betrieb / die ausländische Betriebsstätte im Inland steuerlich erfasst ist.

Beteiligung geändert

Nur bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften anzugeben.

Beteiligung aufgegeben

Nur bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften anzugeben.

Beteiligung veräußert

Nur bei ausländischen Kapitalgesellschaften anzugeben.

Drittstaat-Gesellschaften

Firmenzweck

Bitte machen Sie zusätzlich konkretere Angaben zum Firmenzweck in einer gesonderten Anlage, welche Sie in diesem Formular als PDF-Dokument anhängen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie als Geschäftszweck „Sonstiges“ ausgewählt haben.

Finanzamt der steuerlichen Erfassung

Soweit bekannt, ist das Finanzamt anzugeben, bei dem der ausländische Betrieb / die ausländische Betriebsstätte im Inland steuerlich erfasst ist.

Anhänge

Anhänge

Beschränkungen für Anhänge:

  • Je Anhang sind maximal 100 PDF-Seiten zulässig. Bitte beachten Sie, dass ansonsten Ihr Beleg ohne weitere Rückmeldung gelöscht wird.
  • maximale Dateigröße je Anhang: 10 MB
  • maximale Dateigröße aller Anhänge: 36,91 MB
  • maximale Anzahl an Anhängen: 20