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Ausländische Gesellschaft / ausländische Betriebsstätte / ausländischer Betrieb
Ausländisch
Ausländisch ist eine Körperschaft, Personengesellschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung, wenn sie weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Firmenzweck
Bitte machen Sie zusätzlich konkretere Angaben zum Firmenzweck in einer gesonderten Anlage, welche Sie in diesem Formular als PDF-Dokument anhängen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie als Geschäftszweck „Sonstiges“ ausgewählt haben.
Finanzamt der steuerlichen Erfassung
Soweit bekannt, ist das Finanzamt anzugeben, bei dem der ausländische Betrieb / die ausländische Betriebsstätte im Inland steuerlich erfasst ist.
Unmittelbar Beteiligter ist Meldender
Sofern die meldende Person unmittelbar Beteiligter ist, kann mit dieser Angabe auf eine erneute inhaltsgleiche Eintragung der allgemeinen Angaben zum Beteiligten verzichtet werden.
Beteiligung geändert
Nur bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften anzugeben.
Beteiligung aufgegeben
Nur bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften anzugeben.
Beteiligung veräußert
Nur bei ausländischen Kapitalgesellschaften anzugeben.
Drittstaat-Gesellschaften
Firmenzweck
Bitte machen Sie zusätzlich konkretere Angaben zum Firmenzweck in einer gesonderten Anlage, welche Sie in diesem Formular als PDF-Dokument anhängen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie als Geschäftszweck „Sonstiges“ ausgewählt haben.
Finanzamt der steuerlichen Erfassung
Soweit bekannt, ist das Finanzamt anzugeben, bei dem der ausländische Betrieb / die ausländische Betriebsstätte im Inland steuerlich erfasst ist.
Anhänge
Anhänge
Beschränkungen für Anhänge:
- Je Anhang sind maximal 100 PDF-Seiten zulässig. Bitte beachten Sie, dass ansonsten Ihr Beleg ohne weitere Rückmeldung gelöscht wird.
- maximale Dateigröße je Anhang: 10 MB
- maximale Dateigröße aller Anhänge: 36,91 MB
- maximale Anzahl an Anhängen: 20