Die Anzeige einer Steuerhinterziehung ist derzeit noch nicht für alle Bundesländer freigeschaltet. Bitte geben Sie daher als Empfänger-Finanzamt nur Finanzämter aus bereits freigeschalteten Bundesländern an. Übermittlungen an Finanzämter aus noch nicht freigeschalteten Bundesländern werden mit einem Fehler abgewiesen.
Übersicht der Freischalt-Termine:
Hiermit können Sie Fälle von Steuerhinterziehung anzeigen.
Das Formular ist nicht geeignet, um eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO zu erstatten. Der Eintritt der Straf- und Bußgeldfreiheit ist von bestimmten Voraussetzungen abhängig, insbesondere müssen zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachgeholt werden. Die hierfür meist umfangreichen Angaben können in diesem Formular nicht mitgeteilt werden.