Antrag auf Akteneinsicht im Steuerstraf- oder Steuerordnungswidrigkeitenverfahren

Hinweis

Der Antrag auf Akteneinsicht im Steuerstraf- oder Steuerordnungswidrigkeitenverfahren ist derzeit nur für Niedersachsen freigeschaltet. Die Freischaltung für alle weiteren Bundesländer erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Bitte geben Sie daher als „Aktenzeichen in Bußgeld- und Strafsachen“ nur Aktenzeichen aus Niedersachsen an. Übermittlungen für Aktenzeichen anderer Bundesländer werden mit einem Fehler abgewiesen.

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