Grundsteuer für Hessen

Allgemeine Hinweise

Zur Abgabe einer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag verpflichtet sind:

  • Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Grundstücks (dazu zählen auch Eigentumswohnungen)
  • Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
  • Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind:
    Erbbauberechtigte ggf. unter Mitwirkung der Eigentümerin oder des Eigentümers des Grundstücks (Erbbauverpflichtete)
  • Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden:
    Eigentümerinnen oder Eigentümer des Grund und Bodens ggf. unter Mitwirkung der Eigentümerin oder des Eigentümers des Gebäudes.

Wichtiger Hinweis: Bitte reichen Sie keine Belege oder Unterlagen zu Ihrer Erklärung ein. Sollten Unterlagen erforderlich sein, wird das Finanzamt diese anfordern.

Weitere Informationen: Weitere Informationen finden Sie im Internet unter  https://finanzamt.hessen.de/grundsteuer

Sie können ausgewählte Daten wie z. B. Informationen zu Ihrem Flurstück aus dem Liegenschaftskataster zum Stichtag 01. Januar 2022 kostenlos über das Internetportal der hessischen Katasterverwaltung abrufen:

für Grundvermögen unter  https://gds.hessen.de/webshop/Flurstuecksnachweis .

Allgemeine Hinweise - Grafik Sprechblase

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