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Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)
Hinweis zur Einkommensteuererklärung 2025
Die Finanzämter können mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2025 voraussichtlich erst ab Mitte März 2026 beginnen.
Aufgrund von gesetzlichen Übermittlungsfristen stehen ggf. Bescheinigungen des letzten Jahres (z. B. Lohnsteuerbescheinigung, Rentenbezugsmitteilung) nicht unmittelbar am 1. Januar, sondern erst ab Ende Februar zur automatischen Übernahme zur Verfügung.
Bei der (unverbindlichen) Steuerberechnung für das Jahr 2025 werden derzeit noch nicht alle Gesetzesänderungen berücksichtigt.
Hinweis zur Einkommensteuererklärung 2025 - Grafik Warndreieck
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