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Anleitung zur Mitteilung über den Nicht-Einbehalt von Kapitalertragsteuer (§ 44 Abs. 1 EStG)

  • Mitteilung über den Nicht-Einbehalt von Kapitalertragsteuer (§ 44 Abs. 1 EStG)



Mitteilung über den Nicht-Einbehalt von Kapitalertragsteuer (§ 44 Abs. 1 EStG)

Bundesland, in dem die betroffene Person ansässig ist

Mit der Auswahl des zutreffenden Bundeslands, das zur Adresse der betroffenen Person korrespondiert, erfolgt die Weiterleitung dieser Mitteilung in das betreffende Land. Eine ggf. erforderliche Korrektur oder Stornierung einer bereits übermittelten Mitteilung ist an das für die betroffene Person zuständige Bundesland zum Zeitpunkt der Erstellung der Mitteilung zu adressieren.


ReferenzKmId

Bei diesem Feld ist die Mitteilungs-Identifikation (KmId) der zu korrigierenden, ursprünglichen Mitteilung einzutragen, soweit es sich um eine Korrektur einer bereits erfolgreich verarbeiteten Mitteilung handelt.

Bei neuen Mitteilungen ist dieses Feld nicht auszufüllen.

Die KmId wird durch "Mein ELSTER" vorgegeben - sie ist bundesweit eindeutig. Die KmId der ursprünglichen Übermittlung (RefKmId) können Sie in Ihrem Benutzerkonto von Mein ELSTER unter "Meine Formulare" -> Registerkarte "Übermittelte Formulare", dort nach Aufklappen der zur Übermittlung zugehörigen Postfachnachricht "Antwort ..." im PDF hinter dem ersten Feld mit der Bezeichnung "KmId" finden und in die Zwischenablage kopieren und sodann einfügen. Das Kopieren in die Zwischenablage geschieht durch Markieren der Textstelle mit dem Cursor, und anschließend gleichzeitiges Drücken beider Tastaturtasten "Strg" + "c". Sodann kann der Cursor in das Feld RefKmId gesetzt werden und der Text aus der Zwischenablage durch gleichzeitiges Drücken der beiden Tasten "Strg"+ "v" eingefügt werden. 


Art der Anweisung (Neu / Korrektur)

Bei einer erstmaligen, neuen Mitteilung wählen Sie bitte den Wert "Neu" aus.

Bei einer Berichtigung einer bereits übermittelten, fachlich erfolgreich verarbeiteten Mitteilung ("Antwort..."-PDF ist im Postfach eingegangen) wählen Sie bitte "Korrektur" aus. Bei einer Korrektur ist die KmId der ursprünglichen fehlerhaften Mitteilung im Feld Referenz-KmId (RefKmId) mit anzugeben. Die KmId finden Sie im Antwort-PDF der zu korrigierenden Mitteilung.

Ist zu der Referenz-KmId kein Datensatz im Mitteilungsverfahren-Speicher vorhanden, so wird die Annahme der Korrektur mit Fehlerhinweis abgewiesen. Wurde die referenzierte Mitteilung bereits korrigiert oder storniert, so wird die Korrekturanweisung ebenfalls mit Fehlerhinweis abgewiesen. Eine Stornierung kann nicht korrigiert / storniert werden, in diesem Fall sind die Daten als neue Mitteilung zu liefern. 

Zu einer Mitteilung darf nur eine Korrekturanweisung erfolgen. Durch die Korrektur wird die referenzierte Mitteilung als "korrigiert" gekennzeichnet und die Korrekturanweisung wird als neue Mitteilung gespeichert, diese kann ggf. auch wieder korrigiert oder storniert werden. Eine jahresübergreifende Korrektur ist nicht zulässig, d. h. eine für das Jahr 2025 übermittelte Mitteilung darf nicht mit einer Korrekturanweisung für das Jahr 2026 korrigiert werden. In diesem Fall sind eine Stornierung der zu korrigierenden Mitteilung zum alten Jahr und eine neue Mitteilung für das zutreffende Jahr zu übermitteln.

Ändern sich für die Berichtigung einer Mitteilung auch identifizierende Eigenschaften, so sollte die Berichtigung durch eine Stornierung der bereits übermittelten Mitteilung und durch Neuanweisung der korrekten Mitteilung erfolgen. Wurde zum Beispiel ein Fondanteil einer falschen betroffenen Person zugeordnet, so sollten eine Stornierung der fehlerhaften Mitteilung und eine Neuanweisung der korrekten Mitteilung erfolgen.

Nur in den Fällen, in denen es sich um dieselbe Grundlage (z. B. der gleiche Fondsanteil) und dieselbe Person handelt, sollte eine Korrekturanweisung mit unterschiedlichen identifizierenden Eigenschaften angewiesen werden, z. B. bei der Korrektur eines fachlich falschen Wertes (z. B. unvollständige / falsche ISIN). 

Der Zeitpunkt einer Korrektur muss dem Zeitpunkt der zu korrigierenden Mitteilung entsprechen. Sollte sich der Zeitpunkt hinsichtlich des Jahres unterscheiden, ist stattdessen eine Stornierung der bereits übermittelten Mitteilung mit dem gesonderten Formular "Stornierung einer Mitteilung" und anschließend eine neue Mitteilung mit der Mitteilungsart "neu" und dem korrekten Zeitpunkt zu übermitteln. 

Jede neue Mitteilung wird vom Verfasser an das für die betroffene Person zum Zeitpunkt der Erstellung der neuen Mitteilung zuständige Bundesland gesendet. 

Eine Korrekturanweisung ist an das für die betroffene Person zum Zeitpunkt der Erstellung der Korrekturanweisung zuständige Bundesland zu senden. 

Vom datenverarbeitenden Verfahren wird sichergestellt, dass die Korrekturen und Stornierungen auch bei einem bundesländerübergreifenden Zuständigkeitswechsel korrekt behandelt werden.


Verfasser

Der Verfasser ist die zum Steuerabzug verpflichtete Stelle.

Adresse des Verfassers

Es ist die Straßenadresse des Verfassers anzugeben. Optional kann zudem eine Postfachadresse eingetragen werden.

Bearbeiter beim Verfasser

Zur Kontaktaufnahme mit dem Sachbearbeiter dieser Mitteilung sind neben dem Namen des Sachbearbeiters auch Angaben für den Organisationsbereich, z. B. den Arbeitsbereich oder das Sachgebiet vorgesehen.

Betroffener Zeitraum (Meldejahr)

Meldejahr ist das Kalenderjahr, in dem die Kapitalerträge zufließen oder als zugeflossen gelten. 

Betroffene Person (Gläubiger der Kapitalerträge)

Identifikationsnummer

Die Identifikationsnummer gem. §§ 139a ff. AO ist zu übermitteln:

  • Bei Steuerinländern ist die Angabe gem. § 93c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c) AO verpflichtend. Ist diese nicht bekannt, kann eine maschinelle Anfrage nach der Identifikationsnummer des Leistungsempfängers beim BZSt gestellt werden. Ausnahme: Bei Angabe im Feld Zeile 54: Rolle der weiteren Person "Sonstige Rolle" kann die Angabe der inländischen "Steueridentifikationsnummer" in Zeile 55 entfallen. 
  • Sofern bei Steuerausländern keine inländische Identifikationsnummer vergeben wurde, kann die Angabe hier zwar entfallen. Jedoch ist für diesen Fall das Steueridentifikationsmerkmal des Ansässigkeitsstaats im Abschnitt "Ergänzende Informationen zur Person" im Feld Zeile 28 bzw. bei der weiteren Person in Zeile 55 zu ergänzen. 

Ergänzende Informationen zur Person

Sofern bei Steuerausländern keine inländische Steuer-Identifikationsnummer vergeben wurde, ist das betreffende Steueridentifikationsmerkmal des Ansässigkeitsstaats im Abschnitt "Ergänzende Informationen zur Person" im Feld bei Zeile 28 (für Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern bei Zeile 39, für weitere Personen bei Zeile 65) zu ergänzen. Im Feld "Typ der Information zur Person" in Zeile 27 (bzw. Zeile 38 bei Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnern; Zeile 64 bei weiteren Personen) ist dazu der Eintrag "steuerIDAusland" (ohne Anführungszeichen) zwingend erforderlich.  Bitte achten Sie hierbei auf Groß-und Kleinschreibung ohne Leerzeichen.

Darüber hinaus können weitere Informationen zur Person mitgeteilt werden, z. B. Meldedaten zur Person. 

Rolle der weiteren Person, die nicht Verfasser oder betroffene Person ist

Bitte geben Sie hier die Rolle der weiteren Person an.

Hinweis:

Bei Auswahl des DropDown Menüpunkts "Sonstigen Rolle" in Zeile 54 für die jeweils angegebene "Weitere Person, die nicht Verfasser oder betroffene Person ist", muss unter der Überschrift "Ergänzende Informationen..." (in Zeile 64 bzw. in Zeile 68) beim Feld "Typ der Information zur Person" die Angabe "sonstigeRolle" (identische Schreibweise ohne Anführungszeichen) erfolgen und zudem die Beschreibung dieser sonstigen Rolle für die jeweils erklärte weitere Person eingetragen werden.


Ergänzende Informationen zur weiteren Person

Hier sind ergänzende Informationen zur weiteren Person, die nicht Verfasser oder betroffene Person sind, möglich.

Bei Auswahl der "Sonstigen Rolle" für die weitere Person, die nicht Verfasser oder betroffene Person ist (Zeile 54), wird im Abschnitt "Ergänzende Informationen" beim Feld "Informationstyp" (in Zeile 64 bei der natürlichen weiteren Person oder in Zeile 68 bei der nicht natürlichen weiteren Person) die Angabe "sonstigeRolle" (identische Schreibweise ohne Anführungszeichen) zwingend erforderlich und ergänzend dazu ist die Beschreibung dieser sonstigen Rolle der weiteren Person einzutragen.


Hat die weitere Person einen ausländischen Wohnsitz, ist grds. das ausl. Steueridentifikationsmerkmal des Ansässigkeitsstaats im Feld Zeile 65 anzugeben, sofern keine inländische Identifikationsnummer vergeben wurde. Für diesen Fall ist zwingend im Feld Typ der Information (Zeile 64) der Eintrag "steuerIDAusland" (identische Schreibweise ohne Anführungszeichen) erforderlich. 

Nationalität

Beispiel: Der Eintrag für einen Doppelstaatsangehörigen mit Deutscher und Österreichischer Nationalität würde lauten: "004 038". 

StaatenschlüsselStaat
000

keine Angabe / unbekannt

660Afghanistan
220Ägypten
070Albanien
208Algerien
832Amerik. Überseeinseln
830

Amerik. Samoa

457

Amerikanische Jungferninseln

043Andorra
330Angola
446Anguilla
891Antarktis
459Antigua und Barbuda
310Äquatorialguinea
608Arabische Republik Syrien
528Argentinien
077Armenien
474Aruba
078Aserbaidschan
334Äthiopien
800Australien
802Australisch-Ozeanien
453Bahamas
640Bahrain
666Bangladesch
469Barbados
073Belarus (Weißrussland)
017Belgien
421Belize
284Benin (ehem. Dahome)
413Bermuda
625

Besetzte palästinensische Gebiete

675Bhutan
516Bolivien
475Bonaire
093Bosnien und Herzegowina
391Botsuana
892Bouvet-Inseln
508Brasilien
468Britische Jungferninseln
357Britisches Territorium im Indischen Ozean
703Brunei Darussalam
068Bulgarien
236Burkina Faso
328Burundi
021Ceuta
512Chile
720China
837Cook-Inseln
436Costa Rica
272Cote D'Ivoire (Elfenbeinküste)
477Curacao
008Dänemark
724Dem. VR Korea (Nordkorea)
322

Demokratische Republik Kongo (ehem. Zaire)

004Deutschland
460Dominica
456Dominikanische Republik
338Dschibuti
500Ecuador
096

Ehem. jugoslawische Republik Mazedonien

428El Salvador
336Eritrea
053Estland
529Falklandinseln
041Färöer
815Fidschi
032Finnland
823

Föderierte Staaten von Mikronesien

001Frankreich
894Französische Südgebiete
822Französisch Polynesien
314Gabun
252Gambia
076Georgien
276Ghana
044Gibraltar
473Grenada
009Griechenland
406Grönland
831Guam
416Guatemala
107Guernsey
260Guinea
257Guinea-Bissau
488Guyana
452Haiti
835Heard und McDonald-Inseln
424Honduras
740Hongkong
664Indien
700Indonesien
109Insel Man
612Irak
007Irland
616Islamische Republik Iran
024Island
624Israel
005Italien
464Jamaika
732Japan
653Jemen
108Jersey
628Jordanien
463Kaimaninseln
696Kambodscha
302Kamerun
404Kanada
247Kap Verde
079Kasachstan
644Katar
346Kenia
083Kirgisistan
812Kiribati
833Kokosinseln (Keeling-Inseln)
480Kolumbien
375Komoren
095Kosovo
092Kroatien
448Kuba
636Kuwait
684Laos
395Lesotho
054Lettland
604Libanon
268Liberia
216Libyen
037Liechtenstein
055Litauen
018Luxemburg
743Macau
370Madagaskar
386Malawi
701Malaysia
667Malediven
232Mali
046Malta
204Marokko
824Marshall-Inseln
228Mauretanien
373Mauritius
377Mayotte
023Melilla
412Mexiko
147Monaco
716Mongolei
097Montenegro
470Montserrat
366Mosambik
676Myanmar
389Namibia
803Nauru
672Nepal
809Neukaledonien
804Neuseeland
814Neuseeländisch-Ozeanien
432Nicaragua
478Niederländische Antillen
003Niederlande
240Niger
288Nigeria
838Niue-Insel
820Nördliche Marianen
836Norfolk-Insel
028Norwegen
649Oman
038Österreich
662Pakistan
825Palau
442Panama
801Papua-Neuguinea
520Paraguay
504Peru
708Philippinen
813Pitcairn
890Polargebiete
060Polen
010

Portugal (inklusive Azoren und Madeira)

318Republik Kongo
728Republik Korea (Südkorea)
074Republik Moldau (Moldawien)
324Ruanda
066Rumänien
075Russische Föderation
499Saba
806Salomonen
378Sambia
819Samoa
810Samoa, Amerik.
047San Marino
311Sao Tome und Principe
632Saudi-Arabien
030Schweden
039Schweiz
248Senegal
098Serbien
094Serbien und Montenegro
355Seychellen
264Sierra Leone
382Simbabwe
706Singapur
498Sint Eustatius
479Sint Maarten
063Slowakei
091Slowenien
342Somalia
011Spanien
669Sri Lanka
329St. Helena
449St. Kitts und Nevis
465St. Lucia
408St. Pierre und Miquelon
467St. Vincent und die Grenadinen
388Südafrika
224Sudan
893Südgeorgien u. südl. Sandwichinseln
225Süd-Sudan
492Suriname
393Swasiland
082Tadschikistan
736

Taiwan

680Thailand
626Timor-Leste
280Togo
839Tokelau
817Tonga
472Trinidad und Tobago
244Tschad
061Tschechische Republik
212Tunesien
052Türkei
080Turkmenistan
454Turks- und Caicosinseln
807Tuvalu
350Uganda
072Ukraine
064Ungarn
524Uruguay
400USA
081Usbekistan
816Vanuatu
045Vatikanstadt
484Venezuela
647Vereinigte Arabische Emirate
352Vereinigte Republik Tansania
006Vereinigtes Königreich
690Vietnam
811Wallis und Futuna
834Weihnachtsinsel (Indischer Ozean)
203Westsahara
306Zentralafrikanische Republik

600

Zypern