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Anleitung zur Mitteilung ohne Zahlungen (gemäß Mitteilungsverordnung)

  • Mitteilung ohne Zahlungen (gemäß Mitteilungsverordnung)

Mitteilung ohne Zahlungen (gemäß Mitteilungsverordnung)

Bundesland, in dem die betroffene Person ansässig ist

Mit der Auswahl des zutreffenden Bundeslands, das zur Adresse oder zur Steuernummer der betroffenen Person korrespondiert, erfolgt die Weiterleitung dieser Mitteilung in das betreffende Land. Eine ggf. erforderliche Korrektur oder Stornierung einer bereits übermittelten Mitteilung ist an das für die betroffene Person zum Zeitpunkt der Erstellung der Mitteilung zuständige Bundesland zu adressieren.


ReferenzKmId

Bei diesem Feld ist die Mitteilungs-Identifikation (KmId) der zu korrigierenden, ursprünglichen Mitteilung einzutragen, soweit es sich um eine Korrektur einer bereits erfolgreich übermittelten Mitteilung handelt.

Bei einer neuen Mitteilung ist dieses Feld nicht auszufüllen.

Die KmId wird durch Mein ELSTER vorgegeben - sie ist bundesweit eindeutig. Die KmId der ursprünglichen Übermittlung (RefKmId) können Sie in Ihrem Benutzerkonto von Mein ELSTER, dort unter "Meine Formulare" - > Registerkarte "Übermittelte Formulare", dort nach Aufklappen der zur Übermittlung zugehörigen Postfachnachricht "Antwort ..." im PDF hinter dem ersten Feld mit der Bezeichnung "KmId" finden und in die Zwischenablage kopieren und sodann einfügen. Das Kopieren in die Zwischenablage geschieht durch Markieren der Textstelle mit dem Cursor, und anschließend gleichzeitiges Drücken beider Tastaturtasten "Strg" + "c". Sodann kann der Cursor in das Feld RefKmId gesetzt werden und der Text aus der Zwischenablage durch gleichzeitiges Drücken der beiden Tasten "Strg"+ "v" eingefügt werden. 


Anweisungsart

Bei einer erstmaligen, neuen Mitteilung ohne Zahlungen (gemäß Mitteilungsverordnung) wählen Sie bitte den Wert "neu" aus.

Bei einer Korrektur einer bereits übermittelten Mitteilung wählen Sie bitte "Korrektur" aus.  Bei einer Korrektur ist immer die "KmId" der ursprünglichen fehlerhaften Mitteilung im Feld "Referenz-KmId (RefKmId)" mit anzugeben. 

Ist zu der Referenz-KmId kein Datensatz im Mitteilungsverfahren-Speicher vorhanden, so wird die Annahme der Korrektur mit Fehlerhinweis abgewiesen. Wurde die referenzierte Mitteilung bereits korrigiert oder storniert, so wird die Korrekturanweisung ebenfalls mit Fehlerhinweis abgewiesen. 

Zu einer Mitteilung darf nur eine Korrekturanweisung erfolgen. Durch die Korrektur wird die referenzierte Mitteilung als "korrigiert" gekennzeichnet und die Korrekturanweisung wird als neue Mitteilung gespeichert, diese kann ggf. auch wieder korrigiert oder storniert werden. Eine jahresübergreifende Korrektur ist nicht zulässig, d. h. eine für das Jahr 2024 übermittelte Mitteilung darf nicht mit einer Korrekturanweisung für das Jahr 2025 korrigiert werden. In diesem Fall sind eine Stornierung der zu korrigierenden Mitteilung zum alten Jahr und eine neue Mitteilung für das zutreffende Jahr zu übermitteln.

Ändern sich für die Berichtigung einer Mitteilung auch identifizierende Eigenschaften der betroffenen Person, so sollte die Berichtigung durch eine Stornierung der bereits übermittelten Mitteilung und durch Neuanweisung der korrekten Mitteilung erfolgen. Wurde zum Beispiel ein Versicherungsvertrag einer falschen betroffenen Person zugeordnet, so sollten eine Stornierung der fehlerhaften Mitteilung und eine Neuanweisung der korrekten Mitteilung erfolgen.  
Nur in den Fällen, in denen es sich um dieselbe Grundlage (z. B. der gleiche Vertrag) und dieselbe Person handelt, sollte eine Korrekturanweisung mit unterschiedlichen identifizierenden Eigenschaften angewiesen werden, z. B. bei der Korrektur eines fachlich falschen Wertes (z. B. unvollständige / falsche Vertragsnummer). 

Der Zeitpunkt einer Korrektur muss dem Zeitpunkt der zu korrigierenden Mitteilung entsprechen. Sollte sich der Zeitpunkt hinsichtlich des Jahres unterscheiden, ist stattdessen eine Stornierung der bereits übermittelten Mitteilung mit dem gesonderten Formular "Stornierung einer Mitteilung" und anschließend eine neue Mitteilung mit dem korrekten Zeitpunkt zu übermitteln. 

Jede Mitteilung wird vom Datenlieferanten (Verfasser oder Auftragnehmer) an das für die betroffene Person zum Zeitpunkt der Erstellung der Mitteilung zuständige Bundesland gesendet. Eine Korrekturanweisung ist ebenfalls an das für die betroffene Person zum Zeitpunkt der Erstellung der Korrekturanweisung zuständige Bundesland zu senden. 

Vom Mitteilungsverfahren (KMV) wird sichergestellt, dass die Korrekturen und Stornierungen auch bei einem bundesländerübergreifenden Zuständigkeitswechsel korrekt behandelt werden.


Verfasser

Der Verfasser ist die mitteilungspflichtige Stelle. 

Adresse Verfasser

Es ist die Straßenadresse des Verfassers anzugeben. Optional kann zudem eine Postfachadresse genannt werden.

Betroffener Zeitraum

Es ist das Datum der Erstellung der Mitteilung, d. h. das aktuelle Datum anzugeben.