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Anleitung für die Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (MELK)

  • Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (MELK)

Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (MELK)

Berichtigte Meldung

Falls Sie eine bereits übermittelte Meldung berichtigen möchten, markieren Sie bitte das Kästchen "Berichtigte Meldung" auf der Einstiegsseite des Formulars.
Hinsichtlich der Berichtigung ist folgendes zu beachten:
Auch im Falle einer Berichtigung ist die Meldung der betreffenden Fahrzeuglieferung vollständig auszufüllen. Das bedeutet, dass in der Berichtigungsmeldung die in der ursprünglichen Meldung gemachten zutreffenden Angaben zu wiederholen und ursprünglich fehlerhafte Angaben durch korrekte zu ersetzen sind.
Sonderfälle der Berichtigung:

  • Berichtigung des Meldezeitraums

    Wurde eine Meldung versehentlich für einen unzutreffenden Meldezeitraum abgegeben, muss diese storniert (z.B. bei doppelter Abgabe in verschiedenen Meldezeiträumen) oder auf den zutreffenden Meldezeitraum umgebucht werden. Zur Stornierung oder Umbuchung wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Bundezentralamt für Steuern. Kontakt siehe: hier

  • Berichtigung der Kraftfahrzeug-Identifizierungs-Nummer, der Schiffs-Identifikations-Nummer (IMO-Nr.) / amtlichen Schiffsnummer oder der Werknummer

    Möchten Sie fehlerhafte Angaben zur Kraftfahrzeug-Identifizierungs-Nummer, zur Schiffs-Identifikations-Nummer (IMO-Nr.) / amtlichen Schiffsnummer oder zur Werknummer in einer bereits übermittelten Meldung berichtigen, wenden Sie sich am einfachsten per E-Mail an das Bundeszentralamt für Steuern. Kontakt siehe: hier

    Sie können die Berichtigung auch selbst vornehmen, indem Sie die fehlerhafte Meldung stornieren und eine neue Meldung mit der zutreffenden Kraftfahrzeug-Identifizierungs-Nummer, Schiffs-Identifikations-Nummer (IMO-Nr.) / amtlichen Schiffsnummer oder Werknummer übermitteln. Die Stornierung der fehlerhaften Meldung veranlassen Sie, indem Sie in der Berichtigungsmeldung die fehlerhaft gemeldete Kraftfahrzeugs-Identifizierungs-Nummer, Schiffs-Identifikations-Nummer (IMO-Nr.) / amtliche Schiffsnummer oder Werknummer wiederholen und als Entgelt / Kaufpreis den Betrag 0 (Null) melden.

Identifikationsnummer

Natürliche Personen geben in den zugehörigen Eingabefeldern des Formulars ihre 11-stellige Identifikationsnummer an. Es handelt sich hierbei um das steuerliche Identifikationsmerkmal nach § 139b der Abgabenordnung.

Aufbau der Postleitzahlen in den EU-Staaten

Die nachfolgende Tabelle liefert einen Überblick über den Aufbau der Postleitzahlen in den EU-Staaten, der Sie bei der Eingabe der Postleitzahl des Fahrzeugerwerbers unterstützen soll.

MitgliedstaatAufbau und Anzahl der StellenBeispiel
BelgienVier Stellen, nur Ziffern9999
BulgarienVier Stellen, nur Ziffern9999
DänemarkVier Stellen, Ziffern oder Buchstaben9999 oder XXXX
DeutschlandFünf Stellen, nur Ziffern99999
EstlandFünf Stellen, nur Ziffern99999
FinnlandFünf Stellen, nur Ziffern99999
FrankreichFünf Stellen, nur Ziffern99999
GriechenlandFünf Stellen, nur Ziffern99999
IrlandPostleitzahlen sind nicht verpflichtend eingeführt.
ItalienFünf Stellen, nur Ziffern99999
LettlandSechs Stellen, die beiden ersten Stellen sind die Buchstaben LV, die restlichen vier Stellen sind Ziffern

oder

sieben Stellen mit Bindestrich zwischen den Buchstaben LV und den vier Ziffern.
LV9999

oder

LV-9999
LitauenSieben Stellen, die beiden ersten Stellen sind die Buchstaben LT, die restlichen fünf Stellen sind Ziffern

oder

acht Stellen mit Bindestrich zwischen den Buchstaben LT und den fünf Ziffern.
LT99999

oder

LT-99999
Luxemburg
Vier Stellen, nur Ziffern9999
Malta
Sieben Stellen, die drei ersten Stellen sind Buchstaben, die restlichen vier Stellen sind Ziffern.XXX9999
Niederlande
Sechs Stellen, die vier ersten Stellen sind Ziffern, die zwei letzten Stellen sind Großbuchstaben

oder

sieben Stellen mit einem Leerzeichen nach den vier Ziffern.
9999XX

oder

9999 XX
Österreich
Vier Stellen, nur Ziffern9999
Polen
Sechs Stellen, die zwei ersten und die drei letzten Stellen sind Ziffern, die dritte Stelle ist ein Bindestrich.99-999
Portugal
Acht Stellen, die vier ersten und die drei letzten Stellen sind Ziffern, die fünfte Stelle ist ein Bindestrich.9999-999
Rumänien
Sechs Stellen, nur Ziffern999999
Schweden
Fünf Stellen, nur Ziffern99999
Slowakische Republik
Fünf Stellen, nur Ziffern99999
Slowenien
Vier Stellen, nur Ziffern9999
Spanien
Fünf Stellen, nur Ziffern99999
Tschechische Republik
Fünf Stellen, nur Ziffern99999
Ungarn
Vier Stellen, nur Ziffern9999
Vereinigtes Königreich
Bei Eingabe ohne Leerzeichen:
Fünf, sechs oder sieben Stellen, nur Ziffern und Buchstaben

oder

bei Eingabe mit Leerzeichen:
Sechs, sieben oder acht Stellen, nur Ziffern und Buchstaben mit einem Leerzeichen an der viertletzten Stelle.
X99XX
XX99XX
XX999XX

oder

X9 9XX
XX9 9XX
XX99 9XX
Zypern
Vier Stellen, nur Ziffern9999
Entgelt

Entgelt ist grundsätzlich der in Rechnung gestellte Betrag. Zum Entgelt gehören auch Nebenkosten (zum Beispiel Beförderungskosten und Provisionen), die der Lieferer dem Erwerber berechnet. Bei Werten in fremder Währung ist das Entgelt nach dem Tageskurs umzurechnen, der am Tag der Lieferung gilt.

Neue Fahrzeuge gemäß § 1b Umsatzsteuergesetz

Als neue Fahrzeuge gemäß § 1b UStG gelten:

  • Motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt, die nicht mehr als 6000 Kilometer zurückgelegt haben oder deren erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt der Lieferung nicht mehr als 6 Monate zurückliegt.
  • Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern, die nicht mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser zurückgelegt haben oder deren erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt der Lieferung nicht mehr als 3 Monate zurückliegt.
  • Luftfahrzeuge mit einer Starthöchstmasse von mehr als 1550 Kilogramm, die nicht länger als 40 Betriebsstunden genutzt worden sind oder deren erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt der Lieferung nicht mehr als 3 Monate zurückliegt.