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Anleitung zur Stornierung einer Mitteilung

  • Stornierung einer Mitteilung



Stornierung einer Mitteilung

Bundesland, in dem die betroffen Person ansässig ist

Jede Mitteilung wird vom Verfasser an das - für die betroffene Person zum Zeitpunkt der Erstellung der Mitteilung - zuständige Bundesland gesendet.  Eine Stornierungsanweisung ist ebenfalls an das für die betroffene Person zum Zeitpunkt der Erstellung der Stornierung zuständige Bundesland zu senden.

Vom datenverarbeitenden Verfahren wird sichergestellt, dass die Korrekturen und Stornierungen auch bei einem länderübergreifenden Zuständigkeitswechsel korrekt behandelt werden. 

Stornierungsanweisung - Mitteilungsart

Bei einer Stornierung ist immer die KmId der ursprünglichen fehlerhaften Mitteilung im Feld "KmId der zu stornierenden Mitteilung (RefKmId)" als Referenz mit anzugeben.

Ist zu der Referenz-KmId kein Datensatz im Mitteilungsverfahren-Speicher vorhanden, wird die Annahme der Stornierung mit einem Fehlerhinweis abgewiesen. Wurde die referenzierte Mitteilung bereits korrigiert oder storniert, wird die erneute Stornierungsanweisung mit Fehlerhinweis abgewiesen. Eine Stornierung kann nicht korrigiert oder storniert werden, in diesem Fall sind die Daten als neue Mitteilung zu übermitteln. Die Jahresangabe bei der Stornierungsanweisung muss mit dem Jahr der zu stornierenden Mitteilung identisch sein.

Eine Stornierung ist bei einer Änderung der identifizierenden Eigenschaften der betroffenen Person geboten, z. B. wenn eine meldende Stelle:

  • eine falsche persönliche Steueridentifikationsnummer der betroffenen natürlichen Person,
  • eine falsche Steuernummer der betroffenen nicht natürlichen Person, 
  • ein falsches Meldejahr oder einen falschen Zeitpunkt hinsichtlich Jahreszahl,  bzw. einen falschen Beschäftigungszeitraum, oder aber 
  • ggf. einen falschen Namen / Firmennamen der betroffenen Person zum jeweiligen Sachverhalt,
  • ggf. eine falsche Wirtschafts-Identifikationsnummer der betroffenen nicht natürlichen Person

in der Mitteilung übermittelt hat.

Da eine jahresübergreifende Korrektur nicht zulässig ist, hat die Stornierung der fehlerhaften Mitteilung zu erfolgen.

Wurde zum Beispiel ein Versicherungsvertrag einer falschen betroffenen Person zugeordnet, so sollten eine Stornierung der fehlerhaften Mitteilung (gem. MV) und eine korrekte, neue Mitteilung (gem. MV) erfolgen.  
Nur in den Fällen, in denen es sich um die identische Grundlage (z. B. der gleiche Vertrag) und die identische Person handelt, sollte eine Korrekturanweisung mit unterschiedlichen identifizierenden Eigenschaften angewiesen werden, z. B. bei der Korrektur eines fachlich falschen Wertes wie eine unvollständige oder falsche Vertragsnummer. 


ReferenzKmId - Mitteilungs Identifikationsnummer der zur stornierenden Mitteilung

In dieses Feld ist die Mitteilungs-Identifikation (KmId) der zu stornierenden, erfolgreich verarbeiteten, ursprünglichen Mitteilung einzutragen.

Die KmId wird durch "Mein ELSTER" vorgegeben - sie ist bundesweit eindeutig. Die KmId der ursprünglichen Übermittlung wird somit zur Referenzangabe bei der Stornierung (RefKmId). 

Sie können die KmId der ursprünglichen, zu stornierenden Mitteilung in Ihrem Benutzerkonto von Mein ELSTER unter "Meine Formulare" -> Registerkarte "Übermittelte Formulare", dort nach Aufklappen der zur Übermittlung zugehörigen Postfachnachricht "Antwort ..."  im PDF hinter dem ersten Feld mit der Bezeichnung "KmId" finden und in die Zwischenablage kopieren und sodann einfügen.

Das kopieren in die Zwischenablage geschieht durch markieren der Textstelle mit dem Cursor und anschließend gleichzeitigem Drücken beider Tastaturtasten "Strg" + "c". Sodann kann der Cursor in das Feld RefKmId gesetzt werden und der Text aus der Zwischenablage mit gleichzeitigem Drücken von "Strg"+ "v" auf der Tastatur eingefügt werden. 


Adresse der mitteilungspflichtigen Stelle

Es ist die inländische Straßenadresse des Verfassers anzugeben. Optional kann zudem eine Postfachadresse eingetragen werden.


Bearbeiter dieser Stornierung bei der mitteilenden Stelle

Zur Kontaktaufnahme mit dem Sachbearbeiter dieser Stornierung sind neben dem Namen des Sachbearbeiters auch Datenfelder für die Kennzeichnung des Bearbeiters in der Organisation, z. B. der Arbeitsbereich vorgesehen.

Betroffener Zeitraum

Es ist das Meldejahr oder der Zeitpunkt aus der ursprünglichen Mitteilung, die storniert werden soll, anzugeben. 


Meldejahr der zu stornierenden Meldung

Das Meldejahr einer Korrektur bzw. Stornierung muss dem Meldejahr der zu stornierenden bzw. korrigierenden Mitteilung entsprechen.

Eine jahresübergreifende Korrektur / Stornierung ist nicht zulässig, d. h. eine für das Jahr 2024 übermittelte Mitteilung darf nicht mit einer Korrekturanweisung für das Jahr 2025 korrigiert werden. In diesem Fall sind eine Stornierung der zu korrigierenden Mitteilung zum alten Jahr und eine neue Mitteilung für das neue Jahr zu übermitteln.

Zeitpunkt der zu stornierenden Meldung

Es ist der Tag aus der ursprünglichen Mitteilung, die storniert werden soll, anzugeben. Der Zeitpunkt einer Stornierung muss dem Zeitpunkt der zu stornierenden Mitteilung entsprechen. 

Da eine jahresübergreifende Korrektur nicht zulässig ist, ist für diesen Fall eine Stornierung der zu korrigierenden Mitteilung zum alten Jahr und eine neue Mitteilung für das korrekte Jahr zu übermitteln. Bsp.: Eine für das Jahr 2024 übermittelte Mitteilung darf nicht mit einer Korrekturanweisung für das Jahr 2025 korrigiert werden.